Neue .cn-Verifizierungsregeln ab dem 1. Januar 2022: Welche Auswirkungen haben diese auf Ihre Domain

Dienstag, 21. Dezember 2021
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Neue Richtlinie bedroht die Inhaber tausender .CN Domains ab 01.01.2022

Die Registrierungsstelle CNNIC hat mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2022 Identitätsprüfungen für die Registrierung von Domainnamen unterhalb der folgenden Top-Level-Domains erforderlich sind:

  • .中国 (xn--fiqs8s)
  • .公司 (xn--55qx5d)
  • .网络 (xn--io0a7i)

Diese neuen Regeln gelten ab Inkrafttreten auch für bereits registrierte Domainnamen und erfordern möglicherweise Ihrerseits gezielte Maßnahmen.

Die Auswirkungen der neuen Regel auf Ihre .cn-Domainnamen

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Inhaber von Domainnamen mit den Domainendungen .cn / .中国 (xn--fiqs8s) / .公司 (xn--55qx5d) /.网络 (xn--io0a7i) ihre Identität unter Beweis stellen. Um in der Lage zu sein, einen Domainnamen zu registrieren, zu erneuern, zu übertragen oder den Eigentümer zu ändern, muss sich der Inhaber im Vorfeld verifizieren, andernfalls kann keiner dieser Vorgänge ausgeführt werden.
Achtung: Wenn CNNIC Ihre Dokumente nicht vor dem 1. Januar 2022 zweifelsfrei überprüfen kann, wird es Ihnen nicht mehr möglich sein, die Domain zu verlängern und den Inhaber zu übertragen oder zu ändern.

Erinnerung zu den Zulassungsbedingungen für .cn-Domainnamen

Sowohl .cn als auch .中国 in chinesischen Schriftzeichen sind offizielle chinesische Domainendungen. Bei .公司 und .网络 handelt es sich um gTLDs (generische Top-Level-Domains) mit chinesischen Schriftzeichen, die „Unternehmen“ bzw. „Netzwerk“ bedeuten. Jedes Unternehmen, Organisation und jede Privatperson, die in einer offiziellen, öffentlichen und online zugänglichen Datenbank registriert ist, kann einen Domainnamen mit einer dieser Domainendungen registrieren.
Um einen .cn-Domainnamen nutzen zu können, verlangte die chinesische Registry bisher vom Inhaber einen amtlichen Identitätsnachweis:

  • Für ausländische Unternehmen und Organisationen: Kopie der Gewerbeanmeldung, aus der hervorgeht, dass der Inhaber eine eingetragene juristische Person ist (z. B. Gesellschaftsvertrag)
  • Für chinesische Unternehmen: eine Kopie der Gewerbeanmeldung, der Gewerbelizenz und/oder der Organisationscode-Lizenz, gescannt und in Farbe
  • Für ausländische Personen: eine Passkopie
  • Für in China ansässige Personen: ein chinesischer Personalausweis oder eine Aufenthaltserlaubnis

Defensive Domainregistrierungen waren dennoch möglich, ohne dass dabei eines dieser Dokumente vorgelegt werden musste.
Mit Wirkung zum 01.01.2022 ändert sich die Registrierungsbestimmungen dahingehend, dass ausnahmslos alle Inhaber der .CN Domains die gestellten Anforderungen erfüllen müssen.

Was bedeutet das für Sie und Ihre bestehenden Domains?

Stellen Sie sicher, dass Ihre Inhaberdaten bei der Registrierungsstelle tatsächlich verifiziert wurden. Falls dies nicht der Fall ist, holen Sie dies bis zum 31.12.2021 nach. Nur so können Sie Ihre Domain auch weiterhin behalten und betreiben.

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Zögern Sie nicht! Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

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